Warum müssen Holzprodukte für den Export begast werden?

Wenn die exportierten Waren in Naturholz verpackt sind, sollte das IPPC entsprechend dem Bestimmungsland des Exports gekennzeichnet werden.Wenn beispielsweise die Waren, die in die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien und andere Länder exportiert werden, in Nadelholz verpackt sind, müssen sie begast werden..Die Begasung ist jetzt standardisiert, und das Begasungsteam wird den Container gemäß der Containernummer begasen, d. h. nachdem die Waren am Standort angekommen sind, markiert das professionelle Begasungsteam das IPPC-Zeichen auf der Verpackung.(Zolldeklarant) Füllen Sie das Begasungs-Kontaktformular aus, das den Kundennamen, das Land, die Boxnummer und die verwendeten Chemikalien usw. enthält. → (Begasungsteam) Etikettierung (ca. ein halber Tag) → Begasung (24 Stunden) → Pulvermedizin ( 4 Stunden).

(1) Die Begasung kann in Vollboxbegasung, LCL-Begasung und Vollboxbegasung unterteilt werden

1. Es ist nicht erforderlich, das Zeichen „IPPC“ hinzuzufügen.Nachdem die Ware am Standort ankommt, wird sie direkt verpackt und das Begasungsteam wird zur Begasung benachrichtigt.Je nach Bestimmungsland werden unterschiedliche Mengen an Begasungsmitteln versprüht, die in CH3BR und PH3 unterteilt werden.Wenn der Kunde keine besonderen Anforderungen hat, sprüht das Begasungsteam CH3BR-Mittel und begast es 24 Stunden lang.

2. Es muss das „IPPC“-Logo hinzugefügt werden: Nachdem die Waren an den Veranstaltungsort geliefert wurden, landen sie zuerst am Veranstaltungsort, und der Zollagent wird über den Ort benachrichtigt, an dem die Waren landen werden.Das Begasungsteam bringt die Worte „IPPC“ auf der Vorder- und Rückseite jedes Pakets an und arrangiert dann den Ort für die Verpackung.Dann ausräuchern.

3. Verpackung begasen: Prüfdokumente zur Warenkontrolle beim Zoll einreichen und die Verpackung anschließend speziell begasen.

LCL-Begasung: Für die Begasung von LCL-Gütern können diese im selben Container begast werden, jedoch müssen die folgenden vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Derselbe Bestimmungshafen

2. Gleiches Land

3. Dieselbe Reise

4. Beantragen Sie die Inspektion bei derselben Warenkontrollstelle

(2) Einige Anforderungen an die Begasung

1. Begasungszeit: Die Begasung muss 24 Stunden erreichen.Nach der Begasung bringt das Begasungsteam ein Begasungslogo mit einem Totenkopf-Logo an der Schranktür an.Nach 24 Stunden entfernte das Begasungsteam das Etikett und es dauerte 4 Stunden, bis das Gift zerstreut war, bevor sie den Hafen betreten konnten.Wenn die Zeit zum Vertreiben des Giftes nicht ausreicht, kann das Schließen der Schranktür zu Schäden an der Ware führen.Derzeit arbeiten drei Begasungsteams in Dalian auf dem Gelände, und es gibt viel Arbeit, daher ist es besser, zwei Tage im Voraus zu begasen, um sicherer zu sein.Waren, die für den Export einer Warenprüfung bedürfen, müssen spätestens zwei Tage vor dem Annahmeschluss des Versandfahrplans angeliefert werden.Grundstück.

2. Anforderungen an die Verpackung: Holzverpackungen dürfen keine Rinde und keine Insektenaugen aufweisen.Befindet sich Rinde auf der Holzverpackung, hilft der allgemeine Zollmakler dem Kunden, die Rinde abzuschaufeln;Wenn Insektenaugen gefunden werden, muss der Versender benachrichtigt werden, um das Paket zu ersetzen.Wenn nach der Begasung ein Begasungszertifikat erforderlich ist, wird es für die Zollabfertigung im Bestimmungshafen verwendet und kann nach dem Verlassen der Waren nicht erneut ausgestellt werden.(Es wird empfohlen, dass alle Kunden dieses Zertifikat ausstellen).

1) Kennzeichnungsinhalt IPPC ist das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen.Gemäß der Bekanntmachung Nr. 4 von 2005 der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne meines Landes werden seit dem 1. März 2005 Produkte mit Holzverpackungen in die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und andere Länder exportiert Bei der Ware ist die Holzverpackung mit dem speziellen Logo von IPPC zu stempeln.(außer Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten usw.)

2) Füllen Sie das Begasungs-Kontaktformular aus und warten Sie vor der Begasung auf die Unterschrift des Quarantänepersonals, da das Begasungsteam sonst nicht begasen wird.

3) Begasungsmittel: CH3BR (allgemein)

4) Wenn die Ware gekennzeichnet werden muss, füllen Sie beim Ausfüllen des Kontrollformulars die „Bemerkungen“ aus.

5) Einfuhrkontrollanmeldung: Wenn die Waren im Bestimmungshafen ankommen, können sie gegen das Konnossement eine Inspektion und Zollanmeldung beantragen.Importierte Waren müssen zur Kontrolle angemeldet werden.


Postzeit: 06.01.2023